06.12.2013
Immer mehr intelligente Spieler wandern aus den Spielotheken ab und spielen nur noch in Online Casinos. Nun ist es allerdings so, dass Online Casinos aufgrund fehlender Lizenzierungsmöglichkeiten und enormen Steuervorteilen ihren Sitz nicht in Deutschland, sondern im Ausland haben und es hier eine Kleinigkeit zu beachten gibt. So unterliegen Bareinzahlungen aber auch Auslandszahlungen ab einer bestimmten Summe bestimmter Meldepflichten. Bei Auslandsüberweisungen, nennt sich das Ganze Meldevorschriften im Außenwirtschaftsverkehr – was aber nur Auslandstransaktionen ab einer Höhe von 12.500€ pro Transaktion betrifft.
Im Bild oben ist einer meiner aktuellen Kontoauszüge zu sehen, bei welchem ein Gewinn von Stake7 eingegangen ist, darunter der Hinweis: „AWV-Meldepflicht beachten Hotline Bundesbank (0800) 1234-111“. Wenn sich der Betrag, wie im Bild, unterhalb der 12.500€-Grenze befindet, kann man diesen Hinweis getrost ignorieren und hat somit keinerlei Folgen.
Im Gegensatz zur Spielothek kann es einen in einem Online Casino mit etwas Glück jedoch schnell treffen – im positiven Sinne – und man steht plötzlich mit einem weitaus höheren Gewinn als den 12.500€ da.
Lässt man sich nun seinen Gewinn in Höhe von bspw. 20.000€ auf einmal auszahlen ist man dazu verpflichtet der Bundesbank Auskunft über die Einnahmequelle zu geben. In der Praxis bedeutet das, dass man sich selbst ein Formular besorgen, ausfüllen und zur Bundesbank schicken muss. Am einfachsten ist es, wenn man sich in diesem Fall an den Berater seiner Bank wendet, welcher entsprechende Formulare in der Regel bereithält.
Diese Informationen dienen, wie irrtümlich oft behauptet, nicht der Verfolgung von Kriminellen oder Steuersündern, sondern rein zur statistischen Erfassung. Eine Weiterleitung der Daten an Dritte, wie bspw. dem Finanzamt, Agentur für Arbeit oder sonstigen Behörden findet durch die Bundesbank nicht statt. Eine Meldung an das Finanzamt ergeht in diesem Zusammenhang erst ab einer Summe von 50.000€ und mehr.
Wie bereits erwähnt, erfolgt so eine Meldung nicht automatisch durch die Bank und man wird durch diese auch nicht aufgefordert, die AWV-Meldepflicht einzuhalten. Man sollte es jedoch trotzdem nicht versäumen seiner Meldepflicht nachzugehen, da man sich ansonsten zwar nicht strafbar macht aber eine Ordnungswidrigkeit begeht, welche bis zu einer Geldbuße von 30.000€ geahndet werden kann.
Eine systematische Stückelung der Zahlungen zur Umgehung der AWV-Meldepflicht ist prinzipiell nicht erlaubt, ist aber nur schwer bzw. unmöglich nachweisbar und ist bei Spielern in der Paxis Gang und Gäbe. Auch findet hier keine strenge Verfolgung statt, und die Wahrscheinlichkeit als kleiner Spieler bei der Unterlassung entdeckt zu werden, ist äußerst gering.
Die oben genannten Bußgelder würden bei einem Spieler, wenn überhaupt verhängt, auch nicht solch gigantischen Ausmaße annehmen – solche Bußgelder wären eher bei Pflichtverletzenden großen Firmen, welche tägliche Auslandstransaktionen von 20.000€ und mehr tätigen zu erwarten.
Zusammenfassend kann man sagen, dass man seine Gewinne aus Online Casinos sorglos genießen kann, auch wenn diese mal über 12.500€ liegen sollten. Da diese Meldepflicht nur einer Statistik dient, kann man sich ohne Bedenken auch höhere Beträge auf einmal auszahlen lassen, sollte dann aber an die AWV-Meldepflicht denken und etwas Bürokratie in Kauf nehmen.
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